Beratung verbessern. BAFA-Förderung prüfen.
Für bestimmte individuelle Unternehmensberatungen, beispielsweise zur Verbesserung des Qualitätsmanagements oder zur Optimierung betrieblicher Abläufe, kann eine Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) infrage kommen.
QMKontakt – Klaus Seiler ist akkreditierter Berater. Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Einordnung Ihrer geplanten Beratung und erläutern, welche Voraussetzungen für eine Förderung gelten.
Fördermöglichkeit besprechen ↗Welche Zuschüsse sind möglich?
Nach der veröffentlichten Förderregelung beträgt die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage je Beratung 3.500 Euro. Je nach Standort des beratenen Unternehmens gelten unterschiedliche Förderquoten:
50 % – maximal 1.750 €
Regulär in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig, jedoch ohne die Regionen Lüneburg und Trier.
80 % – maximal 2.800 €
Regulär in den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig, einschließlich der Regionen Lüneburg und Trier.
Maßgeblich sind die jeweils aktuellen BAFA-Förderbedingungen, die individuelle Förderfähigkeit und die Verfügbarkeit der Mittel. Nach der mitgeteilten Verlängerung soll das Förderprogramm bis 31. Dezember 2028 fortgeführt werden. Die Änderungen gelten für Zuschussanträge ab 1. Januar 2027.
Welche QMKontakt-Beratungen könnten förderfähig sein?
Möglicherweise geeignet
- Konzeptionelle Analyse und Verbesserung von Qualitätsmanagementprozessen
- Individuelle Organisationsberatung zur Verschlankung von Abläufen
- Konzeptionelle Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation und Verantwortlichkeiten
- Beratung zur nachhaltigen Verbesserung des Managementsystems
Nicht automatisch förderfähig
- Reine Schulungen, Seminare oder Workshops
- Isolierte Audit- oder Zertifizierungsleistungen
- Bloße Erstellung oder Lieferung von Dokumentvorlagen
- Leistungen mit überwiegend rechtlichem, steuerlichem oder gutachterlichem Inhalt
Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, hängt von seinen tatsächlichen Inhalten ab. Nicht jede Leistung aus dem QMKontakt-Portfolio ist eine BAFA-förderfähige Unternehmensberatung.
Was sollten Unternehmen beachten?
Vor Beginn beantragen
Der Antrag muss vor dem Beratervertrag und vor dem Beginn der Beratung gestellt werden. Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle darf die förderrelevante Beratung starten.
KMU und Standort
Dieses deutsche BAFA-Programm richtet sich an förderfähige KMU mit Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb ausschließlich in Österreich oder der Schweiz können diese BAFA-Förderung nicht in Anspruch nehmen. Eine Beratungstätigkeit von QMKontakt in Österreich oder der Schweiz ist davon unabhängig möglich.
Umfang und Abrechnung
Bis Ende 2026 gilt die Grenze von fünf Beratungstagen je Einzelberatung; für Anträge ab 1. Januar 2027 werden maximal 40 Beratungsstunden ausdrücklich genannt. Weiterhin sind höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr und fünf insgesamt möglich – einschließlich des Verlängerungszeitraums bis Ende 2028.
Nachweise erforderlich
Die Beratung muss abgeschlossen, bezahlt und mit einem prüffähigen Beratungsbericht sowie den geforderten Belegen nachgewiesen werden. Die Zuschussentscheidung trifft das BAFA.
Deutschland, Österreich und Schweiz
BAFA-Zuschüsse nur für förderberechtigte Unternehmen in Deutschland. Für Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb ausschließlich in Österreich oder der Schweiz ist diese deutsche Förderung nicht verfügbar. QMKontakt bietet Beratungsleistungen weiterhin im gesamten D-A-CH-Raum an; gegebenenfalls sind andere nationale oder regionale Förderprogramme gesondert zu prüfen.
QMKontakt – Klaus Seiler ist akkreditierter Berater. Für eine Förderung sind zusätzlich die jeweils geltenden programmspezifischen Voraussetzungen und der im BAFA-Verfahren erforderliche Beraterstatus maßgeblich. Die Bewilligung der Förderung erfolgt ausschließlich durch das BAFA.
Weniger Bürokratie bei der BAFA-Förderung
Das BAFA hat eine Verlängerung der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bis Ende 2028 und vereinfachte Verfahrensregeln angekündigt. Die folgenden Änderungen betreffen Zuschussanträge ab dem 1. Januar 2027.
Regionalpartnergespräch entfällt
Ein verpflichtendes Gespräch mit einem Regionalpartner und die separate Regionalpartnerbestätigung sind für neue Anträge nicht mehr erforderlich.
Erklärungen zusammengefasst
KMU- und De-minimis-Erklärungen werden in den Verwendungsnachweis integriert. Der Verwendungsnachweis wird vom Kunden, der Beratungsbericht von Kunde und Berater unterschrieben.
Zahlungsnachweis vereinfacht
Auch eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking kann als Zahlungsnachweis dienen, sofern die erforderlichen Zahlungsangaben erkennbar sind. Weitere Nachweise können angefordert werden.
Identifizierung und Formulare
Ab Januar 2027 ist die Identifizierung über ELSTER oder BundID vorgesehen. Für neue Anträge sind die jeweils aktuellen BAFA-Formulare und Merkblätter zu verwenden.
Mehrwertsteuer
Bei fehlender Vorsteuerabzugsberechtigung kann die Umsatzsteuer nach den neuen Förderbestimmungen zuschussfähig sein. Maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.
Frist Ende 2028 beachten
Verwendungsnachweise müssen spätestens bis 31. Dezember 2028 vorliegen. Bei Beratungen gegen Ende der Programmlaufzeit kann die sonst übliche sechsmonatige Vorlagefrist deshalb kürzer ausfallen.
Hinweis: Die neuen Verfahrensregeln gelten laut BAFA-Mitteilung für Zuschussanträge ab 01.01.2027. Für ältere Anträge sind die jeweils einschlägigen Bedingungen zu beachten. Eine Förderung setzt stets die Erfüllung aller Voraussetzungen voraus.
Offizielle Informationen
Details zu Voraussetzungen, Antragstellung und Förderhöhe finden Sie direkt beim BAFA. Bitte prüfen Sie die Konditionen vor einer Beauftragung.
BAFA-Programm ansehen ↗ BAFA-Antragsportal ↗
Informationsstand: 31. Oktober 2026; Änderungen ab 1. Januar 2027 gemäß mitgeteilter BAFA-Information. Keine Förder- oder Rechtsberatung und kein Anspruch auf Bezuschussung.
Förderfähigkeit Ihrer Beratung besprechen.
Wir klären zunächst die Inhalte des geplanten Beratungsprojekts. Die verbindliche Entscheidung über die Förderung obliegt dem BAFA.